Amtliche Meldung

Schülerehrung: Meldefrist läuft bis 1. August

Die Kreisstadt Mühldorf a. Inn zeichnet auch in diesem Jahr Schülerinnen und Schüler für herausragende schulische Leistungen aus. Die Schülerehrung findet voraussichtlich im September statt. Geehrt werden Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2023, die ihren Wohnsitz in Mühldorf haben und ihre Schulzeit mit einem hervorragenden Abschluss beendet haben. Die Kriterien dafür sind im Einzelnen:

  • in der Abiturklasse ein Notendurchschnitt von 1,5
  • bei der Meisterprüfung in einem Handwerksberuf ein Notendurchschnitt von 1,5
  • in der Abschlussklasse der Mittelstufe des Gymnasiums und allen der Mittleren Reife gleichgestellten Schulabschlüssen sowie bei Abschlussschülerinnen und -schülern der 10. Jahrgangsstufe der Mittelschule (M-Klasse) ein Notendurchschnitt von mindestens 1,5
  • in den Abschlussklassen der Berufs- und Handelsschulen ein Notendurchschnitt von mindestens 1,5
  • bei der Freisprechung die Note 1
  • in der Abschlussklasse der Hauptschule ein Notendurchschnitt von mindestens 1,5

Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt und noch nicht von der jeweiligen Schule gemeldet wurde, kann sich bis spätestens Dienstag, 1. August 2023, bei der Kreisstadt Mühldorf a. Inn melden. Dazu bitte eine Kopie des Abschlusszeugnisses, Anschrift und Telefonnummer per E-Mail an elisabeth.demmelhuber@muehldorf.de senden. Der genaue Termin der Schülerehrung wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Der Beitrag steht unter Einhaltung der Bildrechte von Dritten zur freien Verfügung.